16.08.2011

Gratifikationen (Weihnachtsgeld) – Fallen im Arbeitsvertrag bei zusätzlichen, freiwilligen Zahlungen.

Erneut zeigt eine Entscheidung des BAG (vgl. BAG NJW 2011, 2314), dass es schwierig ist, vertragliche Klauseln zu freiwilligen sozialen Leistungen zu schaffen, die einer Klausel- oder Inhaltskontrolle stand halten. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt muss eindeutig formuliert sein. Allein der Hinweis auf Freiwilligkeit der Sonderleistung reicht nicht aus. Auch die Koppelung von Freiwilligkeit und Widerrufsvorbehalt kann eine Klausel unwirksam machen, weil es gegen das Transparenzgebot verstößt. Das BAG hat hierzu aber keine abschließende Entscheidung getroffen.