24.08.2011

Das Bundesverfassungsgericht zieht einen Schlussstrich unter den Streit, ob die Veranstaltungsbezeichnung „WM2006“ und vergleichbare Marken allein der FIFA zustehen.

Mit einem Nichtannahmebeschluss hat das BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2010, AZ: 1 BvR 1504/10WM-Marken) den Streit zwischen der FIFA und Ferrero Deutschland GmbH abschließend entschieden. Ferrero war danach befugt, entsprechende Marken anzumelden, obwohl die FIFA zeitlich vorher bereits entsprechende Marken angemeldet und eingetragen erhalten hat. Das BVerfG hat damit die Entscheidung des BGH nicht beanstandet und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.