26.08.2011

Kostenfallen ade?

Die Bundesregierung meint, dass sie den Verbraucher durch die sogenannte Button-Lösung vor Kostenfallen im Internet nunmehr wirksam schützt. Button-Lösung im Verbraucherschutzrecht bedeutet, dass ein Vertrag zwischen Anbieter und Verbraucher nur noch dann zustande kommt, wenn per „Knopfdruck“ ausdrücklich die kostenpflichtige Bestellung bestätigt wird. Die Reform, die am 24.08.2011 beschlossen wurde bleibt jedoch auf halbem Weg stecken. Dann bereits in der Vergangenheit konnte sich der Verbraucher wirksam gegen Forderungen der Kostenfallenbetreiber wehren. Einer Button-Lösung bedarf es hierfür nicht, weil für die Kostenfallen kennzeichnend ist, dass überhaupt kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Denn die Kenntnis des Verbrauchers von der Kostenpflichtigkeit des Angebots ist Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag.

Effektiver wäre also hier die Einführung eines neuen Straftatbestandes. Nur ein solcher wird die Kostenfallenbetreiber davon abhalten, ihre betrügerischen Geschäfte weiter zu betreiben.