30.08.2011

Vergütungspflicht von Reisezeiten

Das BAG hat mit seinem Urteil vom 20.04.2011, AZ: 5 AZR 200/10 festgestellt, dass die Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach Reisezeiten mit dem Bruttogehalt abgegolten sein sollen, unwirksam ist, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag ansonsten nicht ergibt, welche Reisetätigkeit hiervon erfasst sein soll. Ferner hat das BAG erneut bestätigt, dass die zweistufige Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen ebenfalls unwirksam ist, wenn die Klagefrist lediglich 1 Monat beträgt.