02.09.2011

Gewinnspiele müssen transparent ausgeschrieben werden.

Eine jetzt veröffentlichte Entscheidung des OLG Koblenz verdeutlicht einmal mehr, dass gerade die Veranstaltung von Gewinnspielen erhebliche rechtliche Gefahren beinhaltet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 21.07.2010, AZ: 9 U 353/10).

In Anlehnung an die Grundsatzentscheidung des BGH müssen dem Verbraucher alle Informationen mitgeteilt werden, die er benötigt, um beurteilen zu können, ob er zusätzliche Aufwendungen tätigen muss, um den Gewinn in Anspruch zu nehmen.