09.09.2011
Was geschieht mit Haustieren im Erbfall? – eine testamentarische Regelung ist notwendig!
Haustiere sind in Deutschland häufig ein „Teil der Familie“ und der Erblasser als Besitzer eines Haustieres wird Wert darauf legen, dass sein Tier nach seinem Ableben gut versorgt wird.
Tiere sind kein Rechtssubjekt – deshalb können sie nicht als Erben eingesetzt werden (§§ 90 a, 1 BGB). Es besteht aber die Möglichkeit, eine testamentarische Regelung zu treffen, die Erben die Verpflichtung auferlegt, sich um das Tier zu kümmern. Ist keine Regelung getroffen, wird ein Tier Teil der Erbmasse und ist zu veräußern, wenn keiner der Erben die Sorge übernehmen möchte.