14.09.2011
Kulanznachbesserung muss deutlich gemacht werden!
Wie bereits in Aktuelles vom 09.08.2011 berichtet, hat auch das OLG Naumburg hervorgehoben, dass ein Unternehmer darauf hinweisen muss, wenn er Nachbesserungsarbeiten nur aus Kulanz erbringen möchte. Unterlässt er den Hinweis, ist die Nachbesserung als Anerkenntnis zu werden (so OLG Naumburg Urteil vom 21.03.2011, AZ: 10 U 31/10).