07.10.2011
Die Übertragung von allen denkbaren Nutzungsrechten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei urheberrechtlich geschützten Werken kann eine unangemessene Benachteiligung darstellen.
In einer sehr sorgfältig begründeten Entscheidung des OLG Hamburg (OLG Hamburg NJOZ 2011, 1323) hat das Gericht der grenzlosen Einräumung von Nutzungsrechten zu einer Pauschalvergütung einen Riegel vorgeschoben. AGB-rechtlich stellt es eine unangemessene Benachteiligung dar, weil § 31 UrhG eine zu beachtende Inhaltsnorm ist. Dies gilt selbst dann, wenn die einzelnen Nutzungsformen ausdrücklich aufgezählt werden. Aus unserer Erfahrung ist dies in Verträgen mit Verlagen und Medienunternehmen sehr oft der Fall. Voraussetzung ist aber, dass keine angemessene Beteiligung am Gesamtertrag erfolgt.