13.10.2011

Bemerkenswert: Das höchste deutsche Finanzgericht hat folgende Sätze im Zusammenhang mit der Absetzbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung ausgesprochen:

„Vorherzusagen, wie ein Gericht entscheiden wird, ist riskant. Denn nur selten findet sich der zu entscheidende Sachverhalt so deutlich im Gesetz wieder, dass der Richter seine Entscheidung mit arithmetischer Gewissheit aus dem Gesetzestext ablesen kann. Nicht zuletzt deshalb bietet die Rechtsordnung ihren Bürgern ein sorgfältig ausgebautes und mehrstufiges Gerichtssystem an.“ (BFH NJW 2011, 3055, 14).

 

Also doch „auf Gericht und hoher See….?“

 

Nein, denn die sorgfältige Analyse eines Falles begrenzt das Risiko und eine gute Beratung vermeidet unnötige Rechtsverfolgungskosten, selbst wenn sie in Zukunft steuerlich absetzbar sein sollen. Dies hat im Übrigen dem Gericht auch Kritik eingebracht, weil befürchtet wird, dass diese Entscheidung die Bereitschaft zur Führung von Prozessen erhöht.