03.11.2011

Erbrecht nichtehelicher Kinder

Mit einer Grundsatzentscheidung bestätigt der BGH mit Urteil vom 26.10.2011, dass nicht eheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden und der Erbfall vor dem 29.05.2009 eingetreten ist, nicht erbberechtigt sind (Quelle: BGH Mitteilung der Pressestelle Nr. 170/2011 vom 26.10.2011).

 

Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 28.05.2009 entschieden hat (Urteil vom 28.05.2009, AZ: 3545/04), dass die alte deutsche Regelung diskriminierend ist und damit gegen Art. 14 EMRK verstößt, hat sich der deutsche Gesetzgeber dafür entschieden, eine Stichtagsregelung einzuführen. Diese hat der BGH akzeptiert und die Rückwirkung der Neuregelung auf Erbfälle beschränkt, die nach dem 28.05.2009 eingetreten sind.