17.11.2011
Der Betrieb von „Online-Videorekordern“, der die Aufzeichnung von Fernsehsendern ermöglicht, verstößt gegen das urheberrechtliche geschützte Recht auf Weitersendung.
Das OLG Dresden (OLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011, AZ: 14 U 801/07) hat mit Urteil vom 12.07.2011 entschieden, dass der Betrieb eines „Online-Videorekorders“, der die Aufnahme von Fernsehsendungen ermöglicht, die frei empfangen werden können, zumindest nach §§ 97 Abs. 1 und 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, 20 UrhG nicht zulässig ist und damit zu unterlassen ist. Dies betrifft den Anbieter save.tv.