25.11.2011
Wahrt die Klageerhebung am Tag des Fristablaufs einer Ausschlussfrist die Frist, wenn Rechtshängigkeit mit der Zustellung der Klage erst nach Ablauf der Ausschlussfrist eintritt?
Ja, wahrscheinlich, wenn man einem Beschluss des LAG Hamm folgt, das Prozesskostenhilfe in einem Fall bewilligt hat, bei dem es um diese Rechtsfrage geht (LAG Hamm, 10.05.2011, AZ: 14 Ta 106/11).
Dabei setzt sich das LAG Hamm über die ständige Rechtssprechung des BAG hinweg, wonach § 167 ZPO, der die Rückwirkung der Zustellung der Klage auf den Zeitpunkt ihrer Einreichung fingiert, wenn sie demnächst erfolgt.
Unterstützung erfährt das LAG Hamm durch eine Entscheidung des BGH vom 17.07.2008 (BGH NJW 2009, 765).
Eine endgültige Entscheidung liegt aber noch nicht vor.