15.02.2012

Urlaubsabgeltungsansprüche bestehen nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer verstirbt

Das BAG hat mit Urteil vom 20.09.2011, Aktenzeichen 9 AZR 416/10 entschieden, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers Urlaubsansprüche und als dessen Surrogat Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen. Dem steht auch nicht die neue Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsabgeltungsanspruch entgegen. Es kann zwar dahin stehen, ob der Urlaubsabgeltungsanspruch nunmehr vererbbar ist, denn mit dem Tod kann sich ein Urlaubsanspruch nicht in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umwandeln. Zwar ist der Urlaubsabgeltungsanspruch in Folgen der EuGH Rechtsprechung nur noch als reiner Geldanspruch anzusehen. Das erfasst jedoch nicht die Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs, der als höchstpersönlicher Anspruch nicht übertragbar ist. Es besteht weder ein Anwartschaftsrecht noch ein werdendes Recht, das auf die Erben hätte übergehen können.