23.04.2012

,,Rechtsstandort Deutschland“

Das Bundesministerium versucht durch verschiedene Maßnahmen das Projekt ,, Law Made in Germany“ international attraktiver zu gestalten. So soll z.B. durch die Einrichtung ,,internationaler Zivilkammern“, die in englischer Sprache deutsches Recht verhandeln, eine neue ,,Dienstleistung“ geschaffen werden. Die Refinanzierung über die Gerichtskosten soll natürlich im Idealfall übertroffen werden. Aus diesem Projekt folgen Anforderungen, die sicherlich gegenwärtig nicht erfüllt werden können. Die gerichtliche Infrastruktur besteht nicht und muss erst geschaffen werden. Oftmals ist es aber so, dass politische Entscheidungen getroffen werden, ohne dass sie umgesetzt werden können. Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen würden voraussetzen, dass Sie im internationalen Vergleich ,,wettbewerbsfähig“ sind. Ob diese Anpassung tatsächlich aber wünschenswert ist- wie z.B. die Abschwächung der Klauselkontrolle für B2B -Geschäfte (so z.B. Steinberger, Deutscher Anwaltsspiegel, Jahrbuch 2011/2012, S. 122) – ist sorgfältig abzuwägen. Der Preis darf nicht zu hoch sein.