23.04.2012
Sport- Neues zum Sportwettenmonopol
Nichts Neues ist, dass das deutsche Sportwettenmonopol europarechtswidrig ist.Neu ist aber die Auffassung des Verwaltungsgerichtes Neustadt, wonach die Veranstaltung von Sportwetten einer behördlichen Erlaubnis bedarf.(Pressemitteilung beck-aktuell beck link 1019237). Das VG vertritt die Auffassung, dass die maßgebliche Entscheidung des EuGH diesem Erlaubnisvorbehalt nicht entgegen steht. Dabei soll auch unbeachtlich sein, dass die Erlaubnisvorrausetzungen bisher nicht im einzelnen gesetzlich geregelt seien. Es ist fraglich, ob dies mit dem Gesetztesvorbehalt in der Eingriffsverwaltung in Einklang zu bringen ist.