11.04.2013

Wir für Deutschland

Das LG Frankfurt hat in einer mündlichen Verhandlung am 03.04.2013 bestätigt, dass ein Urheberrecht an der Wortfolge “Wir für Deutschland“ nach deutschem Recht nicht denkbar ist. Die Wortfolge weist keine Werkqualität auf und ist auch als Wortmarke nicht eintragungsfähig. Infolge dessen kann auch dem Deutschen Olympischen Sportbund nicht untersagt werden, diese Wortfolge zur Förderung der Deutschen Olympiamannschaft einzusetzen.