18.04.2013

Privatgutachterkosten können auch im Selbständiven Beweisverfahren erstattungsfähig sein.

Der BGH hat entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt entschieden, dass Privatgutachterkosten bereits im Selbstständigen Beweisverfahren im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erstattungsfähig sind (vgl. BGH IBR 2013, 252).

Dabei knüpft der BGH an die Grundsätze an, die für die Erstattungsfähigkeit in Hauptsacheverfahren entwickelt wurden und spricht aus, dass das Intresse einer Partei anerkennenswert ist, Privatgutachter bereits frühzeitig in die Beweisaufnahme einzubinden.

Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass die Instanzgerichte bei der Festsetzung eher zurückhaltend sind.