03.07.2013

Die Olympischen Ringe und Bezeichnungen sind bekannte Kennzeichen, die einen erweiterten Schutz vor mißbräuchlicher Verwendung genießen.

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 18.06.2013, Az.: I-20 U 109/12) hat diese Einordnung vorgenommen und damit den Schutz der Olympischen Kennzeichen gegen Ambush Marketing gestärkt. Danach reicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus, wenn mit der Werbung eine Imageausnutzung erfolgt.

Ebenso hat das OLG Schleswig (Urteil vom 26.06.2013, Az.: 6 U 31/12) entschieden. Das OlympSchG ist weit auszulegen und erfasst alle Fälle der Verwechslungsgefahr, wenn ein Imagetransfer erfolgt.