Wirksame Einschränkung der Produkthaftung in den USA durch Gerichtsstandsvereinbarung nunmehr möglich?
Das Haager Übereinkommen (HGÜ) über Gerichtsstandsvereinbarungen ist im Oktober 2015 in Kraft getreten und erleichtert die Gerichtsstandsvereinbarungen im außereuropäischen, unternehmerischen Rechtsverkehr (Antomo, NJW 2015, 2919).
Nach langen Verhandlungen ist das HGÜ endlich in Kraft getreten und stärkt die Rechtssicherheit bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen außerhalb der EU.
Tritt die USA diesem Abkommen bei, führt dies vor allem bei Vertriebsverträgen mit den amerikanischen Unternehmen zu spürbaren Einschränkungen der Haftungsrisiken. Sofern die formellen Voraussetzungen vorliegen, könnten damit in Zukunft Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit amerikanischen Unternehmen rechtssicher geschlossen werden, weil das HGÜ erstmals Vorgaben zum Prorogations- und Derogationseffekt enthalten und damit eine getroffene Gerichtsstandsvereinbarung schützen. Damit können Gerichtsstandsvereinbarungen im Rechtsverkehr zwischen deutschen und amerikanischen Unternehmen nicht mehr durch amerikanische Gerichte ausgehebelt werden, was vor allem im Bereich der Produkthaftung von großer Bedeutung wäre.