18.02.2011
Gewährleistung und Verjährung
Lange Zeit war umstritten, ob abweichend von der VOB eine Gewährleistung von 5 Jahren nach BGB wirksam vereinbart werden kann. Das ist im Sinne einer Zulässigkeit bejaht worden.
Neu ist jedoch, dass bei VOB-Verträgen bei der Vereinbarung einer 5-jährigen Gewährleistung darauf zu achten ist, dass auch § 13 Abs. 3 VOB/B davon erfasst wird.
Das OLG München (IBR 2010, Seite 266) hat entschieden, dass die Verlängerung der Gewährleistung nach der VOB/B unwirksam ist, wenn keine Wartung vereinbart wurde.