Die EU-Geheimnisschutzrichtlinie gibt Handlungsbedarf für Unternehmen
Die Richtlinie (EU) 216/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2016 über den Schutz vertraulichen Know Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ist vom deutschen Gesetzgeber bis zum 09.06.2018 umzusetzen.Â
Unternehmen sollten vorbereitet sein und zum Schutz ihres Know Hows Maßnahmen ergreifen, um in den Genuss eines rechtlich wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums des Unternehmens zu gelangen. Der Schutz des Know Hows wird mit der sogenannten Geheimnisschutzrichtlinie wesentlich verbessert. Voraussetzung ist jedoch, dass Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, die im Streitfall nachzuweisen sind. Der bloße Geheimhaltungswille wird nicht mehr ausreichend sein. Es müssen objektive Handlungen vorgenommen werden, beispielsweise durch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrollen um den gesetzlichen Schutz auszulösen. Wirksame Geheimhaltungsvereinbarungen intern wie extern werden an Bedeutung zunehmen. Nur dann ist ein verbesserter Schutz vor einem unerwünschten Know How Transfer gegeben. Damit wird auch der bestehende Schutz im Rahmen gewerblicher Schutzrechte, wie z.B. Marken, Patente, Urheberrechte etc. wesentlich erweitert.