20.12.2010

Vorteilsausgleich auch bei Minderung!

IBR 11, 129

Der GU hat keinen Schadenersatzanspruch gegen den SU, wenn feststeht, dass der AG keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 20.12.2010, AZ VII ZR 95/10, gilt dies auch für Minderungsansprüche, denn der GU soll nicht bessergestellt werden.