01.11.2010
Geldbußen, die in den Staaten der EU verhängt wurden, sind jetzt grenzüberschreitend vollstreckbar!
Die Vollstreckung einer Geldbuße, die etwa wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in Italien verlangt wurde, konnte in Deutschland nicht durchgesetzt werden.
Diese Wohltat gehört der Vergangenheit an.
Das neue Recht gilt für alle Verstöße, die nach dem 27.10.2010 rechtskräftig entschieden wurden und einen Betrag von 70,00 € übersteigen.
Das Ersuchen eines Mitgliedsstaats unterliegt aber einem Bewilligungsverfahren, für das in Deutschland das Bundesamt für Justiz zuständig ist. In diesem Verfahren wird aber nicht geprüft, ob der Verstoß begangen wurde, sondern nur ob er vollstreckbar ist.