17.12.2010
Abofalle - bloß nicht zahlen!
Den Abofallen hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Kampf angesagt (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 17.12.2010, AZ: 1 Ws 29/09).
Entgegen der Vorinstanz hat das Oberlandesgericht Frankfurt deutlich gemacht, dass das Angebot von kostenlosen Downloads als Betrug strafbar sein kann, wenn sich dahinter ein kostenpflichtiges Angebot verbirgt, das der Nutzer nicht sofort erkennen kann.