24.03.2010

Die Ausländerbeschränkung des Westdeutschen Basketballverbandes ist auch im Amateursport unwirksam!

Der Rechtsausschluss des DBB hat abschließend entschieden (Urteil vom 24.03.2010, AZ: DBB-RA 03/2009), dass die Klausel, die eine Spielteilnahme in einem Spiel auf zwei Ausländer beschränkt, zu denen auch die Staatsangehörigen von EU-Mitgliedsstaaten zählen, gegen das europäische Diskriminierungsverbot verstößt. Auf die Frage, ob eine Arbeitnehmereigenschaft besteht, kommt es nicht an. Die Klausel verstößt jedenfalls gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV. Voraussetzung ist aber, dass der Regelungsgeber eine Monopolstellung innehat, die funktional mit der staatlichen Gesetzgebung vergleichbar ist. Nach dem in Deutschland bestehenden Einplatzprinzip ist dies bei den nationalen Spitzenverbänden der Fall.

Es bestehen jedoch Bedenken, ob diese Entscheidung im Ergebnis dazu führt, dass der nationale Nachwuchs von ausländischen Spielern bereits im Amateursport verdrängt wird. Der Breitensport ist die Basis des Spitzensports. Der Rechtsausschluss ist diesen Bedenken lediglich mit dem Argument entgegengetreten, dass nicht nachvollziehbar sei, dass eine reine Amateurliga Sprungbrett für den Profisport sein könne. Diese Annahme könnte durch entsprechende Statistiken widerlegt werden.