28.10.2010

Verjährungshemmende Verhandlungen, auch wenn diese mehr als 9 Jahre andauern?

Immer wieder ein Thema, das sogar den BGH wiederholt beschäftigt:

Verhandlungen können den Ablauf der Verjährung hemmen und zwar unabhängig von dessen Dauer und gegebenenfalls längerem Stillstand, so der BGH in einer Entscheidung vom 28.10.2010, AZ: VII ZR 82/09. Dabei sind Verhandlungen im Sinne des Gesetzes jeder Meinungsaustausch über den Anspruch bis einer der Verhandlungspartner eindeutig das Ende der Verhandlung dokumentiert oder äußert.

Mit dieser Entscheidung des BGH wird der Rechtsprechung einiger OLG´s ein Riegel vorgeschoben, die zu häufig bereits bei einer Untätigkeit von 1 Monat die Hemmungswirkung für beendet erklärt haben.

Um Klarheit zu schaffen, ist deshalb eine eindeutige Erklärung notwendig!