21.02.2011
Individualvereinbarung ≠AGB-Kontrolle
Nahezu alle Verträge, die nicht nur einmal verwendet und nicht spontan bei der Verhandlung formuliert werden, unterliegen auch im geschäftlichen Verkehr der AGB-Kontrolle, wenn sie nicht jeweils individuell ausgehandelt wurden.
Nach der sehr strengen Rechtssprechung des BGH ist dies aber nur in absoluten Ausnahmefällen gegeben.
Minimalvoraussetzungen für eine Individualvereinbarung sind:
- Dispositionsbereitschaft
- Wahlmöglichkeiten, die mitgeteilt werden müssen
- Intensive Verhandlungen und Nachgeben
- Belehrungen des Vertragspartners
Â
Diese Mindestvoraussetzungen muss der Verwender im Streitfall beweisen.