21.02.2011

Individualvereinbarung ≠ AGB-Kontrolle

Nahezu alle Verträge, die nicht nur einmal verwendet und nicht spontan bei der Verhandlung formuliert werden, unterliegen auch im geschäftlichen Verkehr der AGB-Kontrolle, wenn sie nicht jeweils individuell ausgehandelt wurden.

Nach der sehr strengen Rechtssprechung des BGH ist dies aber nur in absoluten Ausnahmefällen gegeben.

Minimalvoraussetzungen für eine Individualvereinbarung sind:

  • Dispositionsbereitschaft
  • Wahlmöglichkeiten, die mitgeteilt werden müssen
  • Intensive Verhandlungen und Nachgeben
  • Belehrungen des Vertragspartners

 

Diese Mindestvoraussetzungen muss der Verwender im Streitfall beweisen.