29.04.2010

Ist ein Markenlizenznehmer Handelsvertreter?

BGH Urteil vom 29.04.2010, Aktenzeichen I ZR 3/09

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des BGH ist erstmals entschieden worden, dass Markenlizenznehmern bei Beendigung des Vertrages ein Handelsvertreterausgleichsanspruch zustehen kann.

Voraussetzung ist aber, dass der Lizenznehmer in die Absatzorganisation des Lizenzgebers eingebunden ist und er verpflichtet ist, die Kunden bei Beendigung des Vertrages an den Lizenzgeber zu übertragen.