04.03.2010

Wann liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor?

BGH, Beschluss vom 04.03.2010, Aktenzeichen: VII ZR 21/09

Formulierungen, Gestaltungen und Bezeichnungen in Verträgen, die auf eine Mehrfachverwendung hinweisen, sind zu vermeiden! Dazu gehört zum Beispiel die Verwendung neutraler Parteibezeichnungen.

In einer neuen Grundsatzentscheidung des OLG Hamburg, die durch den BGH bestätigt wurde, finden sich Anhaltspunkte, die die AGB-Kontrolle Ihrer Verträge vermeiden hilft.