05.03.2010

Zugang von Erklärungen per Telefax

Das einfache Bestreiten eines Telefaxzugangs reicht nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010. Aktenzeichen: 19 U 213/09, nicht mehr aus.

Danach trifft den Empfänger eines Telefaxes die so genannte sekundäre Darlegungslast, wenn der Absender einen Sendebericht mit einem „OK-Vermerk“ vorlegt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, genau darzulegen, warum ihn gerade dieses Fax nicht zugegangen sein soll, da die Faxgeräte über einen Speicher verfügen und somit der Empfang überprüft werden kann.