14.03.2011

Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) ist nicht verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.01.2011, AZ: 1 BvR 3222/09, entschieden, dass das BauFordSiG nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Damit steht auch fest, dass Subunternehmer verfassungskonform in den Kreis der Baugeldempfänger aufgenommen worden sind.