18.03.2011

Sind Werbeslogans als Marke eintragungsfähig?

Lange Zeit war es in Deutschland kaum möglich, Werbeslogans als Marke eintragen zu lassen. Mit der Entscheidung des EuGH zum Audi-Slogan „Vorsprung durch Technik“ hat sich eine Trendwende angekündigt, die viele glauben ließ, in Zukunft könnte jeder Werbeslogan als Marke eingetragen werden.

Dies ist aber in seiner Allgemeinheit nicht zutreffend, denn der Slogan muss nach wie vor einen Herkunftshinweis auf den Markeninhaber beinhalten, weil er ansonsten keine Markenfunktion ausübt. Es hängt deshalb vom Einzelfall ab, ob der Slogan als Marke eingetragen werden kann. Hierzu hat der EuGH hilfreiche Hinweise erteilt, die es zu beachten gibt, wenn es darum geht, überflüssige Kosten zu vermeiden.