23.03.2011

Schadenersatz bei Verletzung von Urheberrechten im Rahmen des Filesharing

Mit einer viel beachteten Entscheidung des LG Hamburg vom 08.10.2010, AZ: 308 O 710/09, ist der Schadenersatzanspruch des Rechteinhabers aufgrund des rechtwidrigen Filesharing von Musiktiteln auf 15,- € pro Musiktitel beschränkt.

Während der Kläger noch 300,- € pro Musiktitel verlangte, war das LG Hamburg der Auffassung, dass 15,- € ausreichend sind. Demgegenüber hat das AG Frankfurt in einem ähnlichen Fall einen Schadenersatz von 150,- € pro Musiktitel angenommen (vgl. AG Frankfurt, MMR 10, S. 262).

Es spricht viel dafür, dass die Entscheidung des LG Hamburg zutreffend ist, wenn man berücksichtigt, dass selbst aktuellste Titel mit max. 1,20 € rechtmäßig z.B. bei iTunes erworben werden können.