31.03.2011

Filesharing beschäftigt die Gerichte: Haftet der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Familienmitgliedern?

Das AG Frankfurt (Urteile vom 12.02.2010, AZ: 32 C 1634/09-72; 25.03.2010, AZ: 30 C 2598/08) hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nur haftet, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Familienmitglieder bereits vorher Verstöße begangen haben. Das LG Köln (Urteil vom 24.11.2010, AZ: 28 O 202/10) geht davon aus, dass strengere Prüfungspflichten bestehen, wenn der Anschlussinhaber aus beruflichen Gründen besondere Vorkenntnisse hat.

Die Fülle der unterschiedlichen Entscheidungen zeigt, dass der Gesetzgeber aktiv werden sollte.