06.04.2011
Die fristgebundene Rügepflicht bei Vergabeverstößen wird in Deutschland trotz der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 aufrechterhalten.
Das OLG Rostock hat entschieden (Beschluss vom 20.10.2010, AZ: 17 Verg 5/10), dass trotz der entgegenstehenden Rechtssprechung des EuGH die unverzügliche Rügeverpflichtung gem. § 107 Abs. 3 GWB aufrechterhalten bleibt. Danach müssen Bieter innerhalb von spätestens einer Woche ihnen bekannte Vergabeverstöße rügen. Andernfalls droht Anspruchsverlust.