Hospitality-Check: Damit Ihre Einladung zu einem Event nicht zum (steuerrechtlichen) Alptraum wird!
Nicht zuletzt durch das Verfahren gegen Utz Claassen, wegen der Einladung von Politikern zu Sportevents wegen Vorteilsnahme (BGH 14.10.2008, AZ: 1 StR 260/08), herrscht große Unsicherheit, ob solche Einladungen zulässig sind und welche (steuerrechtliche) Konsequenzen zu beachten sind.
Neben den strafrechtlichen Grenzen im Bereich der Korruptionsdelikte ist weiter zu beachten, welche steuerlichen Folgen bei einer Einladung ausgelöst werden. Der Gastgeber sollte darauf achten, dass der Werbeanteil und das Catering den größten Teil der Einladung ausmachen, da der Eintritt steuerlich auf die Höchstgrenze von 35,- € beschränkt wird. Das Sponsoringkonzept muss auch deutlich machen, dass der Einladende keine Gegenleistung erwartet, auch wenn das auf den ersten Blick naiv erscheinen mag. Transparenz verhindert den Verdacht und sollte deshalb Bestandteil der Compliance eines jeden Unternehmens sein.