02.05.2011

Das freie Kündigungsrecht im Werkvertragsrecht muss ausdrücklich ausgeschlossen werden, BGH IBR 2011, 256

Die nicht unumstrittene Entscheidung des BGH vom 27.01.2011, Az.: VII ZR 133/10, verlangt vertraglich einen eindeutigen Ausschluss des § 649 Satz 1 BGB – freies Kündigungsrecht.

Enthält der Vertrag lediglich Laufzeitklauseln, bedeutet dies nicht, dass die Vertragsparteien das freie Kündigungsrecht ausgeschlossen haben.

Sollte aber eine AGB-Klausel vorliegen, wäre diese unwirksam, weil sie gegen das gesetzliche Leitbild verstoßen würde.