05.05.2011
Muss der WEG-Verwalter der GEZ in Zukunft Auskunft über persönliche Daten der Wohnungsnutzer erteilen?
Nach der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages soll der Verwalter in Zukunft verpflichtet sein, auf Anforderung entsprechende Auskünfte zu erteilen. Dabei ist völlig unklar, auf welcher Rechtsgrundlage der Verwalter solche Daten ermitteln soll, wenn z.B. eine Wohnung fremdvermietet ist und zu dem Mieter kein Rechtsverhältnis besteht.