05.05.2011
Bei einem Skiunfall sind die Verhaltensmaßregeln am Unfallort entscheidend.
Kommt es zu einem Unfall zwischen deutschen Staatsangehörigen im Ausland ist zwar das deutsche Haftungsrecht anzuwenden, es gelten aber die vor Ort gültigen Verhaltensregeln, so das OLG Koblenz mit Beschluss vom 02.03.2011, Az.: 5 U 1273/10.