05.05.2011

Dienstwagen und Krankheit.

Ist ein Arbeitnehmer über den Zeitraum von 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt kann das dazu führen, dass der Dienstwagen selbst dann zurückzugeben ist, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch für Privatfahrten nutzen darf, vgl. BAG Urteil vom 14.12.2010, Az.: 9 AZR 631/09.