13.05.2011

Die unbefugte Verwendung eines eBay-Mitgliedskontos führt nicht zu einer vertraglichen Haftung des Kontoinhabers.

Der BGH hat in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung (vgl. BGH Pressemitteilung Nr. 084/2011 vom 11.05.2011) am 11.05.2011, AZ: VIII ZR 289/09, bestimmt, dass auch im Internet die Regeln des Stellvertretungsrecht anwendbar sind. Danach setzt die Wirksamkeit eines Vertrages voraus, dass mit Vertretungsmacht gehandelt wurde, eine nachträgliche Genehmigung vorliegt oder Duldungs- bzw. Anscheinsvollmacht besteht. Die AGB’s von eBay spielen dabei keine Rolle. Allein die nicht sorgfältige Verwahrung der Zugangsdaten für das eBay-Konto begründet keine Duldungsvollmacht.