20.05.2011
Erinnerung: Seit dem 01.05.2011 benötigen Arbeitnehmer mehrerer osteuropäischer EU-Mitgliedsstaaten keine Arbeitserlaubnis mehr.
Die Zeit, in der z.B. polnische Arbeitnehmer nur im Rahmen von Kontingentverträgen beschäftigt werden konnten, ist Vergangenheit. Für 8 osteuropäische Mitgliedsstaaten gilt nunmehr die ausnahmslose Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Arbeitnehmer auf dem deutschen Markt nicht unter Wert verkaufen.