31.05.2011

Schiedsgutachterklauseln in Bauverträgen mit Verbrauchern sind i.d.R. unwirksam.

In einem vom BGH nicht aufgehobenen Urteil des OLG Jena vom 17.03.2010, AZ: 7 U 289/09 (IBR 11, 379) wurde eine Schiedsgutachterklausel für unwirksam erklärt, die dem Verbraucher das Risiko eines fehlerhaften aber bindenden Gutachtens auferlegt. Für Bauträgerverträge hat dies der BGH bereits 2003 in gleicher Form entschieden (vgl. BGH IBR 2004, 239).