21.02.2011

Emmely – das Urteil ist veröffentlicht, bringt aber keine neuen Erkenntnisse und mutet ergebnisorientiert an.

Es ist ein Grundsatz der ständigen Rechtssprechung, dass Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers an sich geeignet sind, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. So auch das BAG im Fall „Emmely“ (BAG Urteil vom 10.06.2010, AZ: 2 AZR 541/09). Dennoch hat das BAG die Kündigung für unwirksam erklärt, weil er nach einer Interessenabwägung, die zugegebenermaßen immer vorzunehmen ist, zu dem Ergebnis kam, dass eine Abmahnung ausreichende Maßnahme gewesen wäre.

Es ist die Frage erlaubt, ob diese Entscheidung durch den öffentlichen Mediendruck beeinflusst wurde. Denn im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass eine systematische Pressearbeit zugunsten der Arbeitnehmerin erfolgt ist (PR-Litigation), die von der Gewerkschaft finanziert wurde. Kann sich ein Gericht dieser „öffentlichen Meinung“ entziehen, wie groß ist die Macht der Medien wirklich und kann ein Gericht eigenes Vorverständnis ausblenden?

Wir halten das Ergebnis, in diesem Einzelfall zwar auch für „gerecht“, befürchten aber, dass Gerichtsentscheidungen zunehmend auch von Einflüssen abhängig sind, die nicht im Gesetz stehen.