03.03.2011
Facebook und Co. im Arbeitsverhältnis
Die sozialen Netzwerke sind allgegenwärtig und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das beinhaltet Chancen aber auch Risiken für Ihr Unternehmen. Wenn Mitarbeiter über Ihr Unternehmen in sozialen Netzwerken berichten, wirft dies eine Reihe von rechtlichen Fragen auf. Gegen ein Lob werden Sie wenig einzuwenden haben, wie sieht es aber aus, wenn Kritik geübt wird oder Geschäftsgeheimnisse preis gegeben werden oder der Auftritt nicht der Unternehmenspolicy entspricht?
Richtlinien im Umgang mit der Welt des Web 2.0 können geeignet sein, verbindliche Regeln festzulegen – damit gut gemeint auch gut gemacht ist. Ein bestehender Betriebsrat ist einzubeziehen, weil hierfür ein Mitbestimmungsrecht bestehen dürfte.