01.07.2011

Die Abgeltung von Ãœberstunden mit dem Gehalt ist als AGB-Klausel unwirksam.

Das BAG hat mit Urteil vom 01.09.2010 entschieden, dass Klauseln in Arbeitsverträgen, aus denen sich der Umfang der zu leistenden Überstunden nicht ergibt, gegen das Transparenzgebot verstoßen.

Von dieser Entscheidung werden eine Vielzahl von Arbeitsverträgen betroffen sein (vgl. BAG NJW 2011, 1837). Der Arbeitgeber wird sich nicht auf eine entsprechende Klausel berufen können.