13.07.2011

Verabschiedet sich das BAG von dem Grundsatz, dass eine unwirksame Arbeitsvertragsklausel nicht gerettet werden kann?

Nach ständiger Rechtssprechung des BAG kann eine unwirksame Arbeitsvertragsklausel nicht durch einen wirksamen Inhalt ersetzt werden. Die sogenannte Geltungserhaltende Reduktion auf das wirksame Minimum wird abgelehnt. Nun sorgt eine Entscheidung des BAG vom 20.04.2011, AZ: 5 AZR 191/10 für Aufsehen. Danach kann eine nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksame Klausel, die den Widerruf einer freiwilligen sozialen Leistung wie z.B. Weihnachtsgeld betrifft, durch eine ergänzende Vertragsauslegung gerettet werden. Die Entscheidung hat jedoch nur Auswirkungen auf Verträge, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden. So auch im entschiedenen Fall. Andernfalls läge eine echte Rückwirkung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vor.