18.07.2011

Haftet der (Veranstalter) Stadionbetreiber für das Fehlverhalten von Besuchern?

Nein, so das OLG Frankfurt im Zusammenhang mit dem Explodieren (Zünden) eines Feuerwerkskörper direkt neben dem Kopf eines Stadionmitarbeiters, der dadurch eine erhebliche und dauerhafte Verletzung erlitten hat (Quelle: NJW Heft 29/2011, S. 10).

Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Stadionbetreiber grundsätzlich alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt, wenn er nachhaltige Eingangskontrollen nachweisen kann.