14.07.2010

Wettbewerbsverbote und Vorvertrag

BAG Urteil vom 14.07.2010, Aktenzeichen 10 AZR 291/09

Das BAG hat geurteilt, dass der Arbeitnehmer bei einem in einem unverbindlichen Vorvertrag geregelten unwirksamen Wettbewerbsverbot entscheiden kann, ob er Wettbewerb betreibt oder die Wettbewerbsenthaltung gegen Zahlung einer Karenzentschädigung wählt.

Für den Arbeitgeber gilt daher: Vorsicht bei vorvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Der Arbeitnehmer kann eine Karenzentschädigung selbst dann verlangen, wenn dieses Wettbewerbsverbot unwirksam ist.

Eine solche Vereinbarung entspricht einem bedingten Wettbewerbsverbot bei dem das Wahlrecht des Arbeitnehmers erhalten bleibt.