04.08.2011

Das Landgericht Frankfurt verhandelt am 11.08.2011 über einen Schadenersatzanspruch des Dreispringers Friedek gegen den DOSB.

Auf Antrag des ehemaligen Spitzensportlers Charles Friedek im olympischen Dreisprung, verhandelt das LG Frankfurt in erster Instanz über eine Schadenersatzforderung Friedeks wegen der verweigerten Olympianominierung des DOSB für die Spiele in Peking 2008.

Das OLG Frankfurt hatte 2008 in einem von uns für den DOSB geführten Verfahrens rechtskräftig entschieden, dass die Entscheidung des DOSB, Herrn Friedek nicht für die Olympischen Spiele in Peking zu nominieren, rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Trotz dieser Entscheidung hat Herr Friedek Klage auf Schadenersatz erhoben, über die das LG Frankfurt in erster Instanz nun verhandeln wird.

Erstmals wird sich ein Gericht mit der Frage befassen, ob sich ein Monopolverband schadenersatzpflichtig macht, wenn er unter Berücksichtigung der Nominierungskriterien eine Ermessensentscheidung trifft, die der betroffene Athlet nicht für richtig hält.

Voraussetzung eines Schadenersatzanspruchs ist jedenfalls, dass der Monopolverband bei der Entscheidung eine Pflichtverletzung begangen hätte. Wenn aber bereits das OLG Frankfurt im Nominierungsstreitverfahren entschieden hat, dass die Nominierungsentscheidung des DOSB nicht zu beanstanden ist, kann nach unserer Auffassung in dieser Entscheidung erst recht keine Pflichtverletzung gesehen werden.

Trotz der Würdigung der sehr wohl bestehenden sportlichen Erfolge des Herrn Friedek, dürfte die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben.